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Kindergrundsicherung: Start auf 2026 verschoben – was bedeutet das für Familien?

 Recht & Finanzen   |     

Die Idee einer Kindergrundsicherung sollten ab 2025 das Kindergeld, den Kinderzuschlag, Bürgergeld‑Leistungen für Kinder und Teile des Bildungs‑ und Teilhabepakets zusammenführen. Das Kabinett hatte diesen Plan im September 2023 gefasst, allerdings scheiterte das Gesetz spätestens im Parlament und wurde trotz Verabschiedung des Entwurfs nicht umgesetzt. Aktuell gilt: eine Einführung zum Jahresbeginn 2025 blieb aus und scheint nun frühestens für 2026 möglich, laut aktueller Einschätzung wird die Umsetzung sich verzögern und ist bislang nicht konkret planbar. Für Familien ändert sich damit vorerst nichts: Kindergeld und Kinderzuschlag laufen weiter wie bisher, die versprochene digitale Beantragung ist derzeit in der Entwurfsphase.

Wie kam es zur Verzögerung des Gesetzes?

Das Gesetzesvorhaben zur Kindergrundsicherung hatte bereits im Ampel‑Koalitionsvertrag 2021 eine zentrale Rolle. Die Ministerien einigten sich im August 2023 auf Eckpunkte, der Entwurf wurde vom Bundeskabinett verabschiedet :contentReference[oaicite:2]{index=2}. Doch im parlamentarischen Verfahren kam es zum Streit: FDP äußerte Zweifel hinsichtlich der Kosten, SPD legte eine abgespeckte Version vor. Ende 2024 war klar: der ursprüngliche Starttermin 1. Januar 2025 ist nicht einzuhalten. Trotz Fortsetzung der parlamentarischen Gespräche kam das Gesetz im Bundestag nicht mehr zur Abstimmung. Ein neues Datum bleibt offen, die Gesetzeslage ist im Frühjahr 2025 unklar.

Laut aktueller Berichterstattung wird die Kindergrundsicherung „voraussichtlich erst 2026“ eingeführt, wenn überhaupt. Auch zivilgesellschaftliche Tendenzen zeigen keine konkrete Planung für später als 2026. Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf Übergangslösungen: Kindergeld wird um fünf Euro 2025 und voraussichtlich um weitere vier Euro 2026 erhöht, parallel der Kinderfreibetrag um monatlich fünf Euro. Für Familien bedeutet diese Verzögerung vor allem: Der versprochene Zugang aus einem Guss bleibt bis auf weiteres aus.

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Was hätte die Kindergrundsicherung bedeuten können

Das geplante Modell sah vor, einen einkommensunabhängigen Garantiebetrag einzuführen, der dem bisherigen Kindergeld entspricht, und für einkommensschwache Haushalte einen zusätzlich gestaffelten Zusatzbetrag je nach Einkommen des Kindes und des Elternteils. Zusätzlich hätten Leistungen des Bildungs‑ und Teilhabepakets automatisch dazugezahlt werden sollen. Das Ziel: ein einheitliches Unterstützungsmodell statt vieler Einzelanträge und Leistungsgrenzen. Im Entwurf war eine Ausrichtung an Seenivau des sächlichen Existenzminimums vorgesehen, mit dynamischer Anpassung bei Inflation.

Hinzu kam die Einführung eines Kindergrundsicherungs‑Checks, der Anspruchsberechtigte proaktiv identifizieren und zu digitaler Beantragung einladen sollte – ein Komfort, den Familien bisher nicht automatisch nutzen können. Für Familien ohne regelmäßigen Einkommenszuschlag wäre dies Erleichterung gewesen, da lange Recherche entfiel. Vor der Verschiebung wirkten diese Maßnahmen wie ein größerer sozialer Schutzschirm – doch die Reform ist ungewiss, während die bisherigen Finanzinstrumente bestehen bleiben.

Welche Folgen hat das für Alleinerziehende und einkommensschwache Familien?

Alleinerziehende und Haushalte mit niedrigem Einkommen zählen zu den Gruppen, die besonders viel von der Kindergrundsicherung hätten profitieren können. Kombiniert wäre eine Stabilisierung des Familieneinkommens möglich gewesen – über Garantiebetrag und Zusatzbetrag. Doch da diese beiden Komponenten aktuell nicht greifen, müssen Kindergeld und der erhöhte Kinderzuschlag weiterhin allein ausreichen. Es bleibt ein Flickenteppich aus Leistungsbausteinen, statt ein einheitlicher Zugang. Das kann zu Mehrbelastung führen, wenn Bedingungen geändert werden oder bestimmte Teilleistungen sinken.

Zudem entfiel durch die Verzögerung die versprochene Verwaltungsvereinfachung. Eltern müssen weiterhin Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld und Teilhabeleistungen separat beantragen. Das erhöht den Aufwand und das Risiko versehentlicher Leistungslücken. Wer bislang bei zuständigen Stellen wie Familienkasse oder Jobcenter auf Beratung angewiesen war, erhält noch keinen digitalen Hinweis auf neue Leistungen. Die Verunsicherung ist groß, wenn klar ist, dass das bestehende System nicht zeitnah durchgreifen wird.

Was kannst du jetzt tun, während du wartest?

Beziehe regelmäßig amtliche Mitteilungen zu Familienleistungen: Viele Bundesländer veröffentlichen ihre Planungen zum Zeitfenster 2026 frühzeitig, auch wenn Bundestagsentscheidungen noch offen sind. Kommunale Familienberatungsstellen haben in manchen Fällen bereits Vorabinformationen. Digitale Portale wie der geplante Kindergrundsicherungs‑Check stehen im Wirkungsraum. Auch das Bundesfamilienministerium sendet Newsletter zur Kindergrundsicherung. Bleib informiert – das hilft dir, den Überblick zu behalten und mögliche künftige Ansprüche frühzeitig zu prüfen.

Unabhängig vom neuen Gesetz ist es ratsam, aktuelle Leistungsansprüche jetzt optimal zu nutzen. Gerade als Haushaltsvorstand kannst du Kindergeld, Kinderzuschlag, ElterngeldPlus, Wohngeld oder Leistungen der Bildungs‑ und Teilhabe als Zahnrad planen. Versäumnisse bei einem Antrag lassen sich nur schwer ausgleichen. Bereite dich auf später vor, indem du Belege sammelst, elektronische Zugänge vorbereitest und deine Einkommensqualität dokumentierst. Das sichert dich gegen eine mögliche Reformverschiebung und macht deinen Alltag stabiler.

Fazit: Trotz groß angekündigter Reform bleibt die Kindergrundsicherung bis auf Weiteres ein Versprechen. Die Einführung ist frühestens 2026 denkbar und weiterhin unsicher. Für dich als Elternteil bedeutet das: Du musst dich weiterhin auf bestehende Leistungen verlassen und solltest deine Ansprüche aktiv gestalten. Nur wenn du informiert bleibst und frühzeitig handelst, kannst du auch als Familie dauerhaft finanziell stabil bleiben.

Quellen:

babelli – Kindergrundsicherung: Wer bekommt sie und wie viel? (Update 2026)
Bundesregierung – Kabinettsbeschluss zur Kindergrundsicherung
Wikipedia – Kindergrundsicherung Hintergrund & Zeitplan
Verein für soziales Leben – Kindergrundsicherung wird (auch 2026) nicht eingeführt
BILD – Habeck räumt ein: Projekt kommt nicht 2025

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