Recht & Finanzen |
19. August 2025
Du hast dich vielleicht schon gefragt, wann du den Unterhaltsvorschuss künftig komplett online beantragen kannst, ohne zum Jugendamt gehen zu müssen, und ob dieser Service bald flächendeckend für alle Kommunen verfügbar ist. In diesem Artikel erfährst du, welche Städte bereits digitale Unterhaltsvorschuss-Anträge anbieten wie das Pilotprojekt in Bremen funktioniert und was das für dich als alleinerziehende Mutter oder Vater bedeutet. Dieser Beitrag orientiert sich an aktuellen Entwicklungen rund um die OZG‑Leistungen im Themenfeld Familie und Kind und zeigt dir, wie du jetzt schon dein Antragsverfahren vorbereitest und Abläufe optimal nutzt – Schritt für Schritt. Du bekommst Klarheit darüber, welche Vorteile und Hürden die digitale Antragstellung mit sich bringt und wie sich dieser Prozess 2025 weiterentwickeln könnte.
In einigen Modellkommunen etwa Bremen, Hamburg, Wuppertal oder Neuss kannst du den Unterhaltsvorschuss bereits jetzt online beantragen, inklusive digitalem Hochladen der erforderlichen Nachweise wie Einkommensnachweise, Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung, und ohne Originalunterschrift, sofern du dich mit deinem ePersonalausweis identifizierst. Dieser Online-Service ist im Rahmen des Projekts „Unterhaltsvorschuss Online“ gestartet, das im Themenfeld Familie und Kind im Rahmen des „Einer-für-Alle“-Ansatzes (EfA) entwickelt wurde, um innerbehördliche Abläufe zu digitalisieren und bundesweit übernehmen zu lassen. Ziel ist es, den Antrag so zu gestalten dass du nur relevante Fragen siehst, nichts mehr per Post schicken musst und die Bearbeitungszeit sich verkürzt. Viele Alleinerziehende berichten, dass sie mit dem digitalen Verfahren schneller einen aktuellen Status einsehen können und weniger Zeitaufwand für Gehwege oder Ausdruck haben.
In der Praxis bedeutet das konkret für dich: Du meldest dich im Serviceportal der jeweiligen Kommune mit deinem Servicekonto an, füllst das Formular online aus, lädst Dokumente als Foto hoch und dienst deine elektronische Unterschrift per eID. Der Fall wird bearbeitet und du erhältst einen Bescheid postalisch oder digital, je nach Kommune. Es gibt Optionen deine Daten zwischenzuspeichern und einen individuellen Link zur Antragsfortsetzung per Mail zu erhalten. Das System kennt deine Postleitzahl und merkt, wenn dein Antrag in einer Stadt noch nicht erlaubt ist, verweist dich ggf. auf die Papier-Version. Dennoch geben viele Nutzer an, mit der Onlinelösung erheblich flexibler zu sein als früher jeweils analog Unterlagen einzureichen.
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Es gibt viele Menschen, die sich von...
Bereits im Pilotjahr 2021 gab es digitale Unterhaltsvorschussdienste in Bremen, Hamburg, Neuss sowie der Stadt Wuppertal, um Erfahrungen in der Praxis zu sammeln und die Prozesse zu optimieren. Das Jugendamt Bremen meldete Rückmeldungen von Nutzerinnen, die keine persönliche Vorsprache mehr leisten mussten, und von Sachbearbeitenden, die deutlich weniger Pendelaufwand in der Aktenführung hatten. Parallel startete auch die Stadt Kiel mit einem eigenen Pilotverfahren im Rahmen eines landesweiten Umsetzungsprozesses. In Pinneberg wurde im Herbst 2023 ein Online-Service geltend eingeführt, bei dem ein digitaler Upload und eID-Unterzeichnung möglich ist. Auch Erlangen bietet im Jahr 2025 bereits einen Bürgerdienst, bei dem du deinen Antrag digital erstellen kannst, ohne das Jugendamt zu betreten. Diese Städte zeigen: Der Trend zur digitalen Vereinfachung ist angekommen und wird weiter ausgebaut.
Aus kommunalen Berichten geht hervor dass viele Jugendämter die digitale Transformation aktiv vorantreiben. Sie erhalten technische Unterstützung vom Bund über das Förderprogramm Öffentliche Digitalisierung (OZG), Servicekonto und EfA‑Dienste. Das ermöglicht ihnen, langfristig alle Standorte mit dem System zu versorgen. Bisher ist der Roll‑out regional unterschiedlich fortgeschritten. Doch da bereits Bundesländer wie Niedersachsen flächendeckend die OZG-Vorgaben umsetzen, ist zu erwarten dass bis Mitte der 2020er Jahre viele weitere Kommunen ihren Antrag digital anbieten. Für dich bedeutet das: Du musst dich nicht mehr auf lange Wege einstellen, sondern kannst erwarten dass dein Jugendamt mittelfristig auch digital erreichbar ist.
Die Online‑Variante erspart dir den Ausdruck mehrerer Kopien, das anschließende Warten im Amt und Rückfragen per E‑Mail. Du kannst bequem dein Handy oder Laptop nutzen, Belege zum Antrag hochladen, dein eID aktivieren und den Antrag digital einreichen. Viele Nutzer berichten dass sie damit mehrere Stunden Verwaltungsaufwand pro Antrag sparen und Fehlversendungen sowie Rückzahlungen durch fehlende Dokumente deutlich seltener sind. Die Bearbeitungszeit wird durch elektronische Weiterverarbeitung beschleunigt, da du selbst bereits häufig erforderliche Angaben wie Adresse oder Kindergeldnummer in deinem Servicekonto vermerkt hast. Für dich als alleinerziehende Person heißt das mehr Planungssicherheit und weniger zeitliche Belastung.
Ein weiterer echter Vorteil ist die Transparenz im Verfahren: Onlineportale bieten Statusmeldungen wann dein Antrag geprüft wird, mehrfach unterbrochene Schritte kannst du später fortsetzen, und Anhänge können nachgereicht werden. Du bekommst postalisch einen formellen Bescheid, wenn gewünscht, aber viele Anbieter versenden parallel eine digitale Bescheiddaten mit. So ist es leichter deine Ansprüche zu verfolgen und auf dem Bildschirm den Überblick zu behalten. Gerade in Phasen mit Kind, Job oder Betreuung ist das ein echtes Du-freiher Arbeiten fernab von Öffenungszeiten oder stumpfen Behördengängen.
Obwohl digitaler Antrag stylish wirkt, senden noch viele Kommunen den Unterhaltsvorschussanaloge per Post und in Papierform. Der Hauptgrund dafür ist fehlende Fachkraftinfrastruktur und unterschiedliche Serviceportale – viele Jugendämter haben keine modernen IT‑Bausteine oder Mitarbeiter:innen mit Kompetenzen für digitale Formulare. Es gab auch Datenschutz- und rechtliche Prüfungen insbesondere bei Identifikationsverfahren und digitaler Unterschrift, die einzelne Kommunen zur Vorsicht veranlasst haben. Manche Ämter bevorzugen weiterhin persönliche Abgabe um sicherzugehen dass Unterschriften echt sind, oder weil bereits angestammte Formulare im Papierarchiv liegen. Dies bremst den flächendeckenden Roll-Out trotz gesetzlicher Vorgaben.
Gleichzeitig läuft der Bund daran die komplette Digitalisierung der Bundesdienstleistungen bis 2026 verbindlich zu machen und OZG‑Leistungen zu entmonopolisieren. Das heißt: Kommunen müssen bis zu diesem Zeitraum an der Integration ins Serviceportal arbeiten. Das digitale Unterhaltsvorschussverfahren zählt dazu. Dadurch ist ein flächendeckender Zugang ab spätestens 2026 gut möglich. Dein Schritt: Informiere dich auf dem Serviceportal deiner Kommune, speichere gegebenenfalls deinen Anspruch im digitalen Postfach und prüfe ob in deiner Stadt seit kurzem neue Dienste freigeschaltet wurden. Dann bist du bereit wenn der digitale Fahrplan bundesweit aktiviert wird.
Fazit: Die Digitalisierung des Unterhaltsvorschuss-Antrags zeigt erste Erfolge in einigen Städten, sorgt für Zeitersparnis und Transparenz. Du kannst bereits jetzt in Pilotkommunen online deinen Antrag stellen. Der Roll‑out wird weiter vorangetrieben und sollte bis spätestens 2026 viele Jugendämter erreicht haben. Wenn du technisch vorbereitet bist und dich auf deinem Servicekonto registrierst, geht dir kein Antrag mehr durch die Lappen – und du kannst als alleinerziehende:r auch mit Betreuung, Job und Kind selbstbestimmt bleiben.
Quellen:
Familienportal – Pilotbetrieb „Unterhaltsvorschuss Online“
Kreis Pinneberg – Online‑Antrag seit September 2023
Jugendhilfeportal – Bremen und Partnerstädte pilotieren
Kiel – eigener digitaler Service im Pilotbetrieb
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