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Elterngeld 2025: Einkommensgrenzen sinken – was bedeutet das für Single‑Eltern?

 Recht & Finanzen   |     

Du möchtest wissen wie sich das Elterngeld ab 2025 konkret für dich als alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater verändert. Die bedeutendste Neuerung ist die deutliche Absenkung der Einkommensgrenze auf 175 000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen, wodurch du auch bei eigenem Einkommen über dieser Grenze keinen Anspruch mehr auf Elterngeld hast. In diesem Beitrag erkläre ich dir genau was diese Grenze bedeutet wie sie berechnet wird und warum sie standardisiert für Alleinerziehende gilt. Außerdem bekommst du ein klares Bild von den Regeln zum gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld und von der Planung von ElterngeldMonaten bei mehreren Varianten wie ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus. Wenn du mehr erfahren willst wie du auch mit knapper Einkommensgrenze noch das Beste rausholen kannst lies unbedingt auch den vorherigen Artikel zum Kinderzuschlag der dir zeigt wie ergänzende Leistungen deine Elternzeit absichern können.

Was bedeutet die neue Einkommensgrenze praktisch

Ab dem 1. April 2025 gilt einheitlich dass dein zu versteuerndes Jahreseinkommen die Marke von 175 000 Euro nicht überschreiten darf, willst du Elterngeld beziehen. Diese Grenze war zuvor höher und gestaffelt je nach Familienform doch nun gibt es keine Sonderregel für Alleinerziehende mehr. Das bedeutet dein entlastbarer Anspruch wird am Steuerbescheid gemessen wobei Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, nicht dein Bruttoeinkommen. Wenn du also beruflich selbstständig bist mit Betriebseinnahmen aber hohen Betriebsausgaben kannst du unterhalb der Grenze bleiben. Liegt dein Einkommen jedoch knapp darüber kannst du ohne steuerliche Optimierung komplett den Anspruch einbüßen. Das hat zur Folge dass auch hoher Nettoverdienst oder zusätzlicher Unterhalt dich nicht schützt wenn du die Steuergrenze unterschreitest.

Die Auswirkungen auf deinen Alltag sind groß denn selbst wenn du erst einmal über der Grenze liegst kannst du durch eine frühzeitige Planung im Vorjahr oft noch Elterngeld erhalten. Entscheidend ist dass der Antrag gestellt wird bevor dein Steuerbescheid vorliegt und du dich um die Absenkung durch SteuerSparmodelle oder pauschale Nutzung von Sonderausgaben kümmerst. Häufig hängt der Ausschluss auch davon ab ob du allein oder mit Partner in einem Haushalt lebst – doch bei dir zählt dein Einkommen allein. Wenn du dich gründlich informierst kannst du durch gezielte Pauschalnutzung oder Verschiebung von Einnahmen den Anspruch noch sichern und bewertest deine Einkommensstruktur realistisch im Vorfeld.

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Warum das Thema Elternzeit und Teilzeit so wichtig bleibt

Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld war früher länger möglich doch seit April 2024 dürfen zwei Elternteile nur noch einen Monat Basiselterngeld gleichzeitig beantragen, und das in den ersten zwölf Lebensmonaten deines Kindes. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ermöglichen weiterhin längere Bezugszeiträume bei Teilzeit doch die neue Regelung gilt auch für dich wenn du einen bewilligten Anspruch prüfst. Deinem Kind steht dadurch trotzdem die gewohnte Unterstützung zu doch du musst deine Bezüge klüger verteilen um nicht wichtige Monate zu verlieren. Imm bedachtsam dieser Regel gilt es deinen Zeitraum so zu planen dass du nicht unnötig einen Monat verlierst den du sonst verteilen könntest.

Dabei darf deine Arbeitszeit 32 Stunden pro Woche nicht überschreiten wenn du Elterngeld beziehen willst, und alle geleisteten Einkünfte werden berechnet in die Bemessung eingerechnet. Gerade als alleinerziehendes Elternteil ist es wichtig deine Teilzeiteinkünfte und Einnahmen sorgfältig zu erfassen und die Wahl deines Bezugszeitraums bewusst zu treffen. Wenn du beispielsweise ElterngeldPlus nutzt kannst du über eine längere Bezugsdauer von monatlich niedrigeren Beträgen profitieren und so eine Finanzerhöhung parallel zu deiner Teilzeitarbeit erhalten. Diese Informationen solltest du im Blick behalten um insgesamt länger Anspruch zu haben obwohl du vielleicht weniger pro Monat bekommst.

Strategien zur Anspruchserhaltung trotz hoher Einkünfte

Wenn sich dein Einkommen im Geburtsjahr deines Kindes auf knapp über die Grenze bewegt kannst du aktiv planen um den Anspruch noch zu erhalten. So kann das Vorziehen von Ausgaben oder die steuerliche Anerkennung von Sonderausgaben, Spenden oder Werbungskosten helfen dabei das zu versteuernde Einkommen unter die 175 000 Euro zu drücken. Bei selbstständiger Tätigkeit lohnt es sich Betriebseinnahmen zeitlich zu steuern und Ausgaben gezielt im Vorjahr zu realisieren. Außerdem kann ein Steuerberater flexibel beraten ob eine Einmalzahlung auf wenige Monate verteilt werden kann um die Grenze zu unterschreiten. Jede Planung muss allerdings zum Zeitpunkt der Antragstellung umgesetzt und nachvollziehbar sein, je transparenter du dokumentierst desto höher sind deine Chancen beim Bescheid.

Darüber hinaus ist die Nutzung der Partnermonate auch für Alleinerziehende eine Chance, denn du hast Anspruch auf die beiden zusätzlichen Partnermonate sofern du weniger Einkommen erhältst als vor der Geburt des Kindes. Das heißt du kannst insgesamt 14 Lebensmonate Basiselterngeld erhalten, sofern die Voraussetzungen eingehalten werden. Kombiniert mit ElterngeldPlus kannst du den Bezugszeitraum strecken und gleichzeitig dein Anspruchsniveau stabil halten. Das findet besonders bei wechselnden Einnahmen statt und lohnt sich wenn du den gesamten Zeitraum maximal nutzen möchtest.

Tipps für deine finanzielle Planung 2025

Plan jetzt vorausschauend und stelle sicher dass dein Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate deines Kindes gestellt wird, denn danach gibt es nur noch begrenzt Rückwirkungsanspruch. Wenn du dein relevantes Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt kennst kannst du überschlägig berechnen ob du über der Grenze von 175 000 Euro liegst. Werden nicht steuerpflichtige Einnahmen wie steuerfreie Zuschläge gezahlt so zählen diese nicht zum Elterngeldanspruch. Daher lohnt sich die frühzeitige Prüfung durch OnlineRechner oder Behördendaten bevor du eine Einkommenssteigerung akzeptierst.

Fazit: Die neue Einkommensgrenze reduziert deinen Anspruch auf Elterngeld als alleinerziehende Person wenn du mehr als 175 000 Euro versteuerst. Dennoch kannst du durch vorausschauende Planung und clevere Steuerstrategien deinen Anspruch sichern und die Bezugsdauer effektiv nutzen. Kombinierst du Basiselterngeld klug mit ElterngeldPlus und Partnermonaten sowie einer Beantragung innerhalb der ersten drei Monate behältst du auch bei höheren Einkünften meist eine spürbare Unterstützung.

Quellen:

FAQ Elterngeld Änderungen
Wikipedia Elterngeld
SteuerGo Blog

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