Familie |
12. August 2025
Du willst wirkungsvoll planen wie sich Betreuungslücken schließen lassen sobald dein Kind eingeschult wird. Ab Sommer 2026 gilt nämlich: Erstklässlerinnen und Erstklässler bekommen Anspruch auf Ganztagsbetreuung durch acht durchgehende Betreuungsstunden an fünf Werktagen mit Unterrichtszeiten angerechnet. Damit entfällt künftig für dich eine Nachmittagsbetreuungslücke sobald dein Kind mit der Schule beginnt und du berufstätig oder auch alleinerziehend bist. In diesem Artikel zeige ich dir klar und verständlich wie und wann dieser Anspruch einsetzt wie er schrittweise bis 2029 für alle Grundschulkinder gilt im Umfang der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und was du aktiv tun kannst um Plätze zu sichern. Außerdem erfährst du was die Betreuungsangebote konkret beinhalten und welche Herausforderungen – insbesondere Fachkräftemangel – Einfluss auf die Umsetzung haben können. Wer den gesamten Einstieg ins Thema Betreuungshilfe ergänzt durch Kindergeld oder Kinderzuschlag sucht liest direkt meinen Artikel zu Kinderzuschlag.
Ab dem Übergang ins Schuljahr 2026/27 haben alle Kinder in der ersten Klasse einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Umfang von täglich acht Stunden an fünf Werktagen. Danach gilt der Anspruch Jahr für Jahr zusätzlich für die zweite und dritte Klasse sowie ab Schuljahr 2029/30 für die vierte Klasse. Der Anspruch bezieht sich sowohl auf schulische Ganztagsangebote als auch auf Hortplätze in der Kinder‑ und Jugendhilfe inklusive Mittagessen mit pädagogischer Begleitung. Das steht gesetzlich im neuen Ganztagsförderungsgesetz und ist direkt im Achten Sozialgesetzbuch verankert. Damit bietet sich dir und deinem Kind ab dem Schuljahr 2026 ein rechtlicher Schutz vor Betreuungslücken die den Alltag als berufstätige oder alleinerziehende Person belasten.
Für dich als alleinerziehende Person ändert sich also vieles in puncto Planungssicherheit. Während die ersten Monate nach der Einschulung bisher mit Unsicherheit verbandelt waren weil du je nach Schulform und Kommune Betreuungsangebote finden musstest, bekommst du nun einen gesetzlichen Anspruch. Das heißt nicht dass du verpflichtet bist teilzunehmen doch du kannst die Betreuung anspruchsberechtigt nutzen sobald dein Kind eingeschult wird. Das wirkt sich unmittelbar auf deine Entscheidungen über Arbeitszeiten als Elternteil aus. Es nimmt dir den Druck weg bei Berufs‑ oder Bewerbungssituationen Mittag bis am Nachmittag erreichbare Betreuungszeit organisieren zu müssen.
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Mit dem neuen Anspruch bekommst du erstmals verbindliche acht Betreuungsstunden täglich für dein eingeschultes Kind inklusive Mittagspause und Förderung. Die Unterrichtszeiten werden angerechnet was bedeutet: Wenn etwa 4 Unterrichtsstunden stattfinden, gilt ein Betreuungsanspruch für weitere 4 Stunden Ergänzung. Die Teilnahme ist freiwillig und kannst du gemeinsam mit deinem Kind und den Schulen abstimmen. Einzige Grenze: In den großen Ferien darf eine Gesamtschließzeit von bis zu vier Wochen durch die Länder festgelegt werden. Das ermöglicht dir realistische Planung und du kannst vorhandene Ferienkonzepte zuhause oder mit Großeltern ergänzen.
Diese Betreuungszeit kannst du sofort nutzen wenn die Kommune entsprechende Angebote bereitstellt etwa KS Ganztag oder offenen Ganztag an Grundschulen. Du kannst auch Hortplätze als Alternative wählen sofern Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Schule bestehen. Wichtig ist dabei dass du dich rechtzeitig informierst wann deine Schule startet und wie die Einschätzungen vor Ort aussehen. Sobald ein Platzangebot vorhanden ist, kannst du deinen Anspruch anmelden und ihn später bei Bedarf in Anspruch nehmen bis du wieder arbeiten kannst oder dein Kind in weiterführende Betreuungskräfte vermittelt wird.
Auch wenn das Gesetz klare Rahmenbedingungen schafft, gibt es in der Praxis Herausforderungen wie Fachkräftemangel und räumliche Kapazität. Studien zeigen dass allein für die Umsetzung 2026 bis 2030 bis zu 100 000 Erzieher oder Betreuungsfachkräfte fehlen könnten um Qualität zu gewährleisten. Damit sind die Ganztagsplätze zwar rechtlich verankert dennoch je nach Bundesland oder Kommune mögliche Wartelisten denkbar wenn das Angebot größer sein muss. Trotzdem haben Experten darauf verwiesen dass der Bedarf geringer sein kann als ursprünglich kalkuliert und das ganze Konzept als Chance betrachtet wird Beteiligte zu stärken um langfristig mehr Chancengerechtigkeit zu schaffen.
Für dich bedeutet das: Frühzeitige Kommunikation mit der Schule, Kontakt zur Schulsozialarbeit oder dem Jugendamt kann nützlich sein um platzbedingte Verzögerungen zu vermeiden. Manche Kommunen bieten bereits Übergangsmodelle bei Schulstart im Sommer 2026 an. Das heißt du hast sowohl einen Rechtsanspruch als auch Möglichkeiten zur Anpassung bei örtlichen Engpässen. Es lohnt sich aktiv zu bleiben, um Wartelisten zu verstehen und deinen Bedarf rechtzeitig anzumelden sobald dein Kind eingeschult wird.
Setze dich schon im Frühjahr vor der Einschulung mit der Stadtverwaltung oder Schule in Verbindung und gelange dadurch frühzeitig auf Wartelisten oder in Informationsmaterialien zu Ganztagsplätzen. Schulen müssen dir Auskunft geben über Zeitrahmen, Ausstattung und Ferienregelung. Deine Frühmeldung sichert dir bessere Chancen – auch wenn die Betreuung durch deine Kommune noch nicht vollständig flächendeckend startet sobald dein Kind eingeschult wird. Zusätzlich kannst du mögliche Übergangsbetreuung oder Freizeitbetreuung nutzen bis das Ganztagsangebot vollständig startet.
Außerdem ist es ratsam sich mit anderen alleinerziehenden Eltern auszutauschen und mögliche Gruppenbildung nahe der Schule anzuregen damit die Kommune Bedarf erkennt. Wenn genug Anfragen eingehen wird Druck aufgebaut, damit das Angebot zügig klappt. Betrachte das Gesetz nicht nur als ein Versprechen, sondern als Teil deiner Handlungsmöglichkeiten. So kannst du deinen Alltag langfristig entlasten und sicherstellen dass dein Kind gute Bildungs‑ und Betreuungsqualität erhält auch wenn du allein erziehst.
Fazit: Das Recht auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026 macht den Alltag als alleinerziehende Person deutlich planbarer. Du bekommst Ansprüche auf acht Stunden Betreuungszeit an fünf Tagen und kannst sie aktiv nutzen – sofern du frühzeitig kommunizierst und Angebote vor Ort prüfst. Trotz vorübergehender Bedingungen kann das Gesetz dir echte Flexibilität und Unterstützung in der Schulphase deines Kindes bieten.
Quellen:
Familienportal – Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026
KM Baden‑Württemberg – Anspruch ab 2026 für Grundschulplichtige
BMFSFJ – Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
WELT – Fachkräftemangel bei Ganztagsbetreuung
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