Recht & Finanzen |
21. Januar 2017
Schöner Schein oder tatsächliche Erleichterung?
2,3 Millionen Kinder und Jugendlichen in Deutschland steht laut Gesetz Unterhalt zu, doch nur 50 Prozent der verpflichteten Elternteile zahlt den festgelegten Betrag und trägt so zum Funktionieren des Alltags bei.
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2017 ist eine Gesetzesänderung geplant, die Alleinerziehende dauerhaft entlasten soll. Bis dato erhalten Kinder aus Ein-Eltern-Familien den gesetzlich festgelegten Unterhaltsvorschuss lediglich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und höchsten für die Dauer von sechs Jahren. Mit der Ausweitung der finanziellen Unterstützung sollen in Zukunft alle minderjährigen Kinder den Unterhaltsvorschuss erhalten. Die Begrenzung der Bezugsdauer wird aufgehoben und betroffene Kinder haben nun laut Bundesregierung bis zu ihrem 18. Geburtstag Anspruch auf Zahlung des Unterhaltsvorschusses.
Das Inkrafttreten der Gesetzesänderung war für den 1. Januar 2017 geplant, eine tatsächliche Umsetzung lässt jedoch noch auf sich warten. Wie es mit den Plänen von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig weitergeht und wann mit einer tatsächlichen Gesetzesänderung zu rechnen ist? Hier, hier und hier findest du weiterführende Infos.
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