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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab Januar 2023: Erhöhung und Antragsvoraussetzungen

 Recht & Finanzen   |     

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ein spezieller steuerlicher Freibetrag, den der Staat alleinerziehenden Müttern oder Vätern zur Verfügung stellt. Das bedeutet, dass ein Teil ihrer Einkünfte steuerlich unberücksichtigt bleiben. Du kannst den Entlastungsbetrag beim zuständigen Finanzamt beantragen, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst.

Wie hoch steigt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, ein steuerlicher Freibetrag für alleinstehende Mütter und Väter, wird zum 1. Januar 2023 erneut angehoben. Die Erhöhung ist Teil des "Jahressteuergesetz 2022", das vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen wurde. Diese Erhöhung kommt nach der bereits im Zuge der Corona-Pandemie beschlossenen Aufstockung des Freibetrags für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Der Entlastungsbetrag wurde damals deutlich um 2100 Euro auf 4008 Euro pro Jahr (334 Euro monatlich) erhöht und steigt nun ab Januar 2023 auf 4260 Euro pro Jahr.

 

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Wer hat Anspruch und wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Ab Januar 2023 hast du Anspruch auf den Entlastungsbetrag, wenn du alleinstehend bist und Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hast. Wenn bei jedem Elternteil ein Kind lebt, haben sowohl die Mutter als auch der Vater Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Der Betrag selbst beträgt, wie schon erwähnt, 4260 Euro im Jahr (355 Euro monatlich). Für jedes weitere Kind gibt es zusätzlich 240 Euro pro Jahr.

Welche Voraussetzungen gelten für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Um den Entlastungsbetrag beantragen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen: Du darfst keinen Ehegatten oder Lebenspartner haben, der in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Außerdem musst du das Kind in deinem Haushalt betreuen und fördern und muss es in deiner Steuererklärung angeben. Wenn du eine eigene Wohnung hast, in der das Kind lebt, musst du auch dafür aufkommen.

Wie stellt man den Antrag auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Den Antrag für den Entlastungsbetrag, musst du einen Antrag beim Finanzamt stellen. Dafür benötigst du eine Kopie deines Personalausweises, die Steuererklärung des Vorjahres und eine Bescheinigung über deinen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Wenn du alle Unterlagen zusammengestellt hast, kannst du den Antrag beim Finanzamt einreichen. Es ist empfehlenswert, den Antrag frühzeitig zu stellen, damit du den Entlastungsbetrag möglichst zeitnah erhältst. Es gibt auch die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen und einzureichen. Dafür benötigst du eine elektronische Signatur, die du beim Finanzamt beantragen kannst.

Es ist wichtig, dass du alle erforderlichen Unterlagen bei deinem Antrag einreichst, da sonst dein Antrag abgelehnt werden könnte. Stelle sicher, dass du alle notwendigen Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben beifügst. Wenn du Unterlagen nachreichen musst, kann dies die Bearbeitungsdauer verlängern. Wenn du den Antrag fristgerecht gestellt hast, solltest du innerhalb von wenigen Wochen eine Rückmeldung vom Finanzamt erhalten.

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