Recht & Finanzen |
01. März 2018
Verliebt, verlobt, verheiratet – und leider oft auch wieder geschieden. Wäre die "Ehe-light", wie sie zur Zeit in der Schweiz und auch in Deutschland diskutiert wird, womöglich ein geeignetes Modell, um hohe Scheidungsraten zu vermeiden? Mann und Frau vereint, aber nicht unbedingt "bis dass der Tod uns scheidet“?
Liebe ohne Trauschein
Laut Statistik hält eine Ehe durchschnittlich 15 Jahre. Die Konsequenz daraus ist das Modell "Ehe-light", basierend auf der Idee einer "Ehe auf Zeit". Ursprünglich stammt "Ehe-light" stammt aus Frankreich und geht als ziviler Vertrag auf homosexuelle Partnerschaften zurück. Der "Pacte civil de solidarité", kurz "Pacs", regelt seit 1999 vertraglich die Partnerschaft – inzwischen auch bei heterosexuellen Paaren.
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"Pacs“: Formloser und schneller umsetzbar als eine klassische Ehe
Um einen "Ehe-light“- Vertrag zu schließen, braucht man in Frankreich keinen Termin beim Standesamt und muss keine Trauzeugen benennen.
Die Partner gehen zum zuständigen Amtsgericht am gemeinsamen Wohnort, füllen ein Formular aus, legen ihre Geburtsurkunde sowie einige Nachweise zur Identität, Ledigkeit und zum gemeinsamem Wohnsitz vor und verlassen das Gebäude wenige Minuten später mit dem "Pacs“ in der Hand – ohne Zeremonie, ohne Trauzeugen, ohne Brimborium. Der "Pacs“ macht beide vor dem Staat, dem Arbeitgeber und auch in Krankenhäusern zum amtlich anerkannten Paar, das sich zu gegenseitiger Unterstützung verpflichtet. Das Paar teilt eine Wohnung, jeder kümmert sich um den anderen, wenn es ihm schlecht geht.
Ehe mit Kündigungsrecht
Mit Romantik hat "Ehe-light" nichts zu tun, sondern mit Sicherheit. Trennen sich die Wege des Paares irgendwann wieder, legt ein "Pacs"-Vertrag die Konditionen fest. Im Formular muss z.B.angegeben werden, wie viel Geld man sich gegenseitig schuldet. Auch eine testamentarische Regelung für den Todesfall ist möglich. Die Folgen einer bürgerlichen Ehe spart der "Pacs" aber aus: Das schwerfällige Scheidungsrecht samt Anwaltszwang kennen die "verpacsten" Franzosen nicht.
In Frankreich sagt jedes zweite Paar inzwischen Ja zum "Pacs“. Auch in Österreich gibt es seit Dezember 2017 eine Form der "Ehe-light". Der oberste Gerichtshof erlaubte die von vielen Homosexuellen geforderte "Ehe für alle" und machte zugleich den Weg frei zu einer "Ehe-light". Damit können sich nun umgekehrt heterosexuelle Paare vom 1. Januar 2019 an für eine Verpartnerung entscheiden. Bisher konnten diesen Weg nur Homosexuelle nutzen. Ob sich "Ehe-light" auch in Deutschland umsetzen lässt, ist ungewiss. Das Grundgesetz stellt die Ehe unter besonderen Schutz. Auch wenn es seit Oktober 2017 die "Ehe für alle“ gibt (d.h. auch gleichgeschlechtliche Paare dürfen heiraten) - geschlossen wird sie nach wie vor auf Lebenszeit.
Quelle: Wirtschaftswoche
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